Verkehrswesen

Beantragung verkehrsrechtlicher Maßnahmen

Beantragung verkehrsrechtlicher Maßnahmen

Beantragen Sie bitte verkehrsrechtliche Anordnungen zur Regelung des Verkehrs an Baustellen bzw. Baustellenabsicherungen formlos 2 Wochen vor Baustellenbeginn. Bei Hauptstraßen, insbes.  mit Linienbusverkehr sind Maßnahmen 3 Wochen vor Baustellenbeginn zu beantragen.