Steuern/Gebühren/
Abgaben

Steuern/Gebühren/Abgaben

Aufgaben des Steueramts

Das Steueramt ist verantwortlich für die Veranlagung und Erhebung der kommunalen Steuern (Realsteuern).
Hierunter versteht man die Grundsteuer A (landwirtschaftlicher Grundbesitz) und die Grundsteuer B (bebauter Grundbesitz).
Für diese Steuerarten setzt das örtlich zuständige Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen in Messbescheiden fest. Diese Grundlagen sind bindend für die Gemeindeverwaltung bei der Erstellung von Bescheiden.

Des Weiteren ist das Steueramt für die Veranlagung folgender Abgaben zuständig:

Die Satzungen zu oben genannten Steuern/Gebühren finden Sie unter folgendem Link:

Satzungen und Verordnungen

Hinweise zur Fälligkeit:
Bitte achten Sie auf die Fälligkeitsangaben in den Steuerbescheiden. Diese erstrecken sich zumeist auch auf die Folgejahre. Vor den Fälligkeitsterminen ergehen keine separaten Aufforderungen.

Hinweise zur Zahlungsweise:
Auf den Bescheiden ist ersichtlich, ob die Steuern von Ihnen zu überweisen sind oder ob diese per Bankeinzug belastet werden. Bei Änderung des/der Steuerpflichtigen entfallen vorherige Bankeinzüge, bei Neuveranlagungen ist die Steuersumme grundsätzlich zu überweisen.