Umweltpreis

Umweltpreis

Haimhausen verleiht einen Umweltpreis

Auf Initiative von Ergun Dost (BüSt) wurde der Umweltpreis ins Leben gerufen.

An wen richtet sich der Umweltpreis?

Der Umweltpreis kann an natürliche oder juristische Personen, Gruppen, Vereine, Arbeitsgemeinschaften, Firmen, Schulen oder Kindergärten verliehen werden, die innerhalb des Gemeindegebietes entsprechende Maßnahmen aktiv durchführen oder umgesetzt haben. Planungen und Projektankündigungen sowie länger als 4 Jahre zurückliegende Beiträge können nicht berücksichtigt werden. Projekte und Aktionen, die bereits aus einem gemeindlichen Etat heraus gefördert wurden/werden, müssen unberücksichtigt bleiben.

Welche Themen sind geeignet?

Als inhaltliche Themen bieten sich beispielsweise Maßnahmen an:

  • Abfallvermeidung und -verwertung, Ressourcen- und Materialeinsparungen
  • Gewässerschutz wie etwa Reduzierung der Belastungen, Offenlegungen eines Bachabschnitts, Gestaltung und Förderung naturnaher Ufer oder Vegetation u. a.
  • Neue Wege der Energieeinsparung und der effizienten Energienutzung, etwa Einsatz neuer Technologien in der Wärmeerzeugung oder Maßnahmen zur CO2- Reduktion und zum Klimaschutz, die so noch nicht gängige Praxis sind, sondern als Vorbild wirken
  • Natur- und Bodenschutz, z. B. Aktionen zum Biotop- und Artenschutz, Pflanzaktionen, extensive Nutzungen und Bewirtschaftungen, Reduzierung des Flächenverbrauchs bzw. der Flächenversiegelung
  • Erhaltung oder Neuanlage von Grün- und Erholungszonen in den Ortsteilen und Wohngebieten, z. B. Gehölz- und andere Pflanzungen, naturnahe Gärten
  • Umweltuntersuchungen zu einzelnen Umweltthemen
  • Umweltbildung zu einzelnen Sachthemen, z. B. Schulgärten, Klimaschutz, Energieeinsparung u. a.
  • Umweltprojekte von Privatpersonen z. B. naturnahe Um- oder Neugestaltung des eigenen Gartens mit einheimischen Sträuchern, oder z. B. die Neuanlage einer großen Vogelfutterstelle, einer Reptilienburg, eines Käferkellers, oder ähnliches auf Privat- oder öffentlichem Grund. Auch kleine Initiativen und Ideen helfen der Umwelt und Artenvielfalt.

Was ist bei der Bewerbung zu beachten?

Die Bewerbungen sind bis zum 30. Oktober des laufenden Jahres einzureichen. Die Form der einzureichenden Beiträge ist nicht vorgegeben. Erforderlich ist jeweils zumindest eine kurze und formlose, aber aussagekräftige Beschreibung bzw. Darstellung des Projektes (z. B. Berichte, Protokolle etc.); sie soll auf die Ziele und den Nutzen eingehen und der Jury eine Beurteilung zu Art und Umfang der Maßnahme ermöglichen. Zur Erläuterung bieten sich z. B. Fotos, Zeichnungen und Berechnungen an. Bei Maßnahmen zu Energieeinsparungen ist die Höhe der Einsparungen anzugeben und zu belegen, so dass hier eine Bewerbung frühestens im zweiten Jahr und bis zum Ablauf von vier Jahren nach Durchführung der Maßnahme möglich ist. Die Bewerbungen sind zu richten entweder postalisch an die Gemeinde Haimhausen, Hauptstraße 15, 85778 Haimhausen, oder per E-Mail an Umweltpreis@haimhausen.de

Welche Vergabekriterien sind maßgeblich?

  1. Ökologischer Wirkungsgrad/Nachhaltigkeit :Das Projekt zeigt die bestmögliche Wirksamkeit des ökologischen Handelns und ist zudem möglichst dauerhaft angelegt
  2. Globalität/Lokalität: Im Zeitalter der Globalisierung wird das in Haimhausen initiierte Projekt auch in Bezug auf seine weiterreichende, globale Wirkungsweise betrachtet.
  3. Innovationsgrad/Originalität: Das Projekt ist neu. Es werden Projekte gewürdigt, die in ihrem Ansatz und in ihrer Umsetzung originell sind.
  4. Realisierbarkeit/Beispielhaftigkeit: Das Projekt lässt sich mit überschaubaren Mitteln umsetzen, ist auch von ehrenamtlichem Engagement geprägt und lässt sich auf andere Orte übertragen.

Wer entscheidet über die Preisverleihung?

Der Beschluss zur Vergabe des Umweltpreises erfolgt durch die „Jury Umweltpreis“. Sie setzt sich zusammen aus Frau Sabrina Liebich, Frau Renate Schrell, Herrn Ergun Dost und einem Vertreter des Bund Naturschutzes. Der Preis kann unter mehreren Preisträgern aufgeteilt werden. Eine Verpflichtung zur Vergabe des Preises insgesamt oder in bestimmter Höhe besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Preisverleihung erfolgt Anfang des nächsten Kalenderjahres.