Flächennutzungsplan (FNP)
Die Aufstellung des Flächennutzungsplans, dessen Gesamtfortschreibung oder Neuaufstellung sowie jede teilräumliche Änderung sind im Rahmen eines förmlichen Verfahrens nach dem Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen und von der höheren Verwaltungsbehörde zu genehmigen. In diesem Verfahren werden sowohl die Öffentlichkeit als auch Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Haimhausen kann derzeit nicht digital abgerufen werden.
Behördliche Auskünfte und konkrete Informationen zum Flächennutzungsplan erhalten Sie auf Anfrage.