Plakatierungsregeln
In der Gemeinderats-Sitzung der Gemeinde Haimhausen vom 20.05.2021 wurden einheitliche Regelungen zum Plakatieren im Bericht des Bürgermeisters für die Gemeinde Haimhausen bekannt gegeben:
Plakate auf Plakatträgern können bis zur Größe A1 (keinesfalls größer) an den im Dreieck aufgestellten Bauzäunen mittels Kabelbindern etc. auf eigenem Trägermaterial angebracht werden. Bei rücksichtsvoller und sparsamer Plakatierung können 2 in der Höhe und mind. 4 Plakate in der Breite angebracht werden.
Zur Verkehrssicherung bitten wir, auf Plakatierungen am Straßenrand sowie in Kurvenbereichen zu verzichten. Da Zaunhöhen meist an Bebauungspläne gebunden sind, ist die Höhe einer evtl. Plakatierung an Zäunen auch mit Rücksicht auf das Ortsbild auf die jeweilige Zaunhöhe zu beschränken.
Die Bauzäune werden 6 Wochen vor der Wahl aufgestellt. Andere oder zusätzliche Standorte, auch an Kreuzungen oder entlang an Straßen und Laternen sind aufgrund der Gleichbehandlung aller Parteien und Gruppierungen zu vermeiden.