Datenschutz; Einreichung einer Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte bei bayerischen Behörden
Kurzbeschreibung
Sie können sich jederzeit mit Fragen oder Beschwerden in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. den behördlichen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Behörde wenden.Beschreibung
Sollten Sie Fragen oder Beschwerden bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, können Sie sich jederzeit mit Ihrem Anliegen an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. den behördlichen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Behörde wenden.
Diese bzw. dieser berät Sie und / oder leitet, soweit Sie damit einverstanden sind, Ihre Anfrage oder Beschwerde an die betroffene Organisationseinheit weiter. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt, d. h. Ihre Daten werden nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht.
Voraussetzungen
Ihre Anfrage bzw. Beschwerde ist an keine Voraussetzungen geknüpft.Fristen
keineOnline Verfahren
Spezielle Hinweise für - Gemeinde HaimhausenKosten
keineRechtsgrundlagen