Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Kurzbeschreibung
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.Spezielle Hinweise für - Gemeinde HaimhausenFür Haimhausen nicht einschlägig.Weiterführende Links